Strafbegrundung und Strafeinschrankung Als Argumentationsmuster
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Die Topoi der Strafbegründung und -einschränkung haben ihren festen Platz in der gängigen Strafrechtsdogmatik. Verwiesen sei nur auf das nulla-poena-Prinzip (Art. 103 Abs. 2 GG, §§ 1, 2 StGB), das in drei seiner Ausprägungen explizit mit der Frage der strafbegründenden …
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Die Topoi der Strafbegründung und -einschränkung haben ihren festen Platz in der gängigen Strafrechtsdogmatik. Verwiesen sei nur auf das nulla-poena-Prinzip (Art. 103 Abs. 2 GG, §§ 1, 2 StGB), das in drei seiner Ausprägungen explizit mit der Frage der strafbegründenden oder -einschränkenden Wirkung operiert (Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht, Rückwirkungs- und Analogieverbot zulasten des Täters). Aus dem Strafprozessrecht ist hier der in-dubio-Grundsatz zu nennen, der eine Zweifelsregelung zugunsten des Beschuldigten ausspricht. Allerdings offenbaren etwa Situationen, in denen die Strafbarkeit konfligierender Personen in Rede steht, dass die Frage, ob eine Entscheidung zulasten oder zugunsten eines Beschuldigten wirkt, tatsächlich nicht immer eindeutig beantwortet werden kann. Vor diesem Hintergrund widmet sich der Sammelband der konzeptionellen und normativen Beleuchtung strafbegründender und -einschränkender Argumentationsmuster im Strafrechtsdiskurs. -- Publisher.
Margaret's verdict
"Die Topoi der Strafbegründung und -einschränkung haben ihren festen Platz in der gängigen Strafrechtsdogmatik. Verwiesen sei nur auf das nulla-poena-Prinzip (Art. 103 Abs. 2 GG, §§ 1, 2 StGB), das …"
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